Trainingsbeginn
Wir beginnen am 18. August 2021 wieder mit dem Training.
Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO, Demnach sind die AHA-Regeln verpflichtend anzuwenden. Ab sofort findet das Training nur unter Einhaltung der 3G-Regel statt: Geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden alt). Der Nachweis ist vor dem Training dem Übungsleiter vorzulegen (Bei Impf- und Genesungsnachweis reicht einmalige Vorlage; Schnelltests jedes mal vor Übungsbeginn). Die entsprechenden Nachweise werden in einer Anwesenheitsliste dokumentiert. Wir wünschen allen entspannte und schöne Trainingsstunden.